Auslands-BAföG

Die Abkürzung "BAföG" steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz", sodass das Auslands-BAföG Studienaufenthalte deutscher Studierender im Ausland fördert und somit auch das Auslandssemester in den USA mitfinanzieren kann. Trotz der Ähnlichkeit zum BAföG innerhalb Deutschlands gibt es den wichtigen Unterschied, dass auch Studierende, die in Deutschland keine Förderung erhalten würden, im Ausland manchmal förderberechtigt sind. Da Reisekosten hinzukommen und Lebenshaltungskosten in den USA höher sein können, gilt das Auslands-BAföG für einen größeren Kreis an Personen.

Wichtig: Der Antrag für den Erhalt von Auslands-BAföG muss frühzeitig vor der Abreise in die USA ausgefüllt und abgeschickt werden. In der Regel sollte man rund fünf bis sechs Monate vor dem Auslandssemester in den USA den Antrag abgeschickt haben, da die Bearbeitung meistens eine Weile in Anspruch nimmt.

Da für die Bearbeitung der Auslands-BAföG-Anträge je nach Zielland des Auslandsaufenthaltes unterschiedliche Studierendenwerke in ganz Deutschland zuständig sind, gibt es keine zentrale Stelle, an der alle Anträge bearbeitet werden. Im Falle eines Auslandssemesters in den USA liegt die Zuständigkeit beim Studierendenwerk Hamburg.

Checkliste: Voraussetzungen für den Erhalt von Auslands-BAföG

  • Wohnsitz: Du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft hast oder nicht.
  • Dauer des Studiums: Bei Beginn des Auslandssemesters in den USA musst Du seit mindestens einem Jahr deinem Studium in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat (oder der Schweiz) nachgehen. Falls Du zum Zeitpunkt der Abreise in die USA bereits vier Semester studiert hast, musst Du bei der Antragstellung eine Leistungsbescheinigung vorlegen.
  • Zeitpunkt des Auslandssemesters: Das Auslandssemester in den USA muss innerhalb der Regelstudienzeit deines Studiengangs stattfinden.
  • Dauer des Auslandssemesters: Die Mindestdauer für einen Studienaufenthalt im Ausland beträgt ein Semester bzw. zwei Quartale. Für diese Dauer musst Du bei deiner Universität in den USA eingeschrieben sein. Sollte es ein Abkommen zwischen deiner Heimatuniversität und der Uni in den USA geben, reichen zwölf Wochen als Mindestdauer aus.
  • Rückkehr: Nach dem Auslandssemester in den USA kehrst Du zurück an deine Heimatuniversität, um dein Studium zu beenden. Damit schließt sich ein Studienbeginn oder ein Vollstudium in den USA aus.

Die auf der Checkliste aufgeführten Punkte sind alle notwendig, um für den Erhalt von Auslands-BAföG infrage zu kommen. Allerdings gibt es darüber hinaus weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Finanzierung für das Semester Abroad mit Auslands-BAföG unterstützen zu können.

So muss nachgewiesen werden, dass das Studium an der Universität in den USA zum gleichen Fachbereich wie dein heimischer Studiengang gehört. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Antrag auf Auslands-BAföG nur in bestimmten Fällen während des Studiums aufrechterhalten. Außerdem gilt die Immatrikulation als "Full-time Student" als eine Voraussetzung für den Erhalt der finanziellen Förderung. In der Regel ist dieser Punkt für ein Auslandssemester in den USA erfüllt, sobald neun Credits für Undergraduates bzw. sechs Credits für Graduates pro Semester erzielt werden. Für eine Summer Session in den USA liegen die Hürden dafür niedriger: sechs Credits (Undergraduates) bzw. vier Credits (Graduates).

Eine Voraussetzung, die bei einem Auslandssemester in den USA an Universitäten, die wir repräsentieren, in der Regel gegeben ist, ist die qualitative Gleichwertigkeit mit dem Studium in Deutschland. Beispielsweise werden Aufenthalte an einem Community College in den USA nicht gefördert, außer diese bieten Bachelor-Programme an.

Inhalte der Förderung durch das Auslands-BAföG

Falls der Antrag auf Auslands-BAföG bewilligt wird, enthält das Paket der finanziellen Förderung viele hilfreiche Elemente, um das Auslandssemester in den USA erfolgreich gestalten zu können:

  • Studiengebühren: Erstattung bis zu 4.600 Euro
  • Reisekosten: Pauschale für die An- und Abreise aus den USA über 1.000 Euro
  • Krankenversicherung: Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung bis zu 62 Euro pro Monat
  • Versicherung: Falls Du während des Auslandssemesters in den USA weiterhin gesetzlich versichert bist, gibt es Zuschläge bis zu 62 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung gibt es gegebenenfalls 11 Euro pro Monat.
  • Sonstiges: der monatliche Auslandszuschlag berechnet sich je nach Zielland, sodass sich auch der Satz für einen Studienaufenthalt in den USA verändern kann.

Solltest Du die Voraussetzungen für den Erhalt von Auslands-BAföG erfüllen, kannst Du dich also für diese Finanzierungsmöglichkeit bewerben. Der Antrag muss mit rund fünf bis sechs Monaten Vorlauf vor dem Start ins Auslandssemester in den USA beim Studierendenwerk Hamburg eingegangen sein. Wenn Du dir nicht ganz sicher über die Voraussetzungen bist oder weitere Fragen zur Finanzierungsmöglichkeit durch Auslands-BAföG hast, kannst Du gerne unseren kostenlosen Bewerbungsservice in Anspruch nehmen und uns kontaktieren.